KOLUMNE

Wir haben in der Schweiz die beste medizinische Versorgung der Welt.
Im Gegensatz zu angestellten Ärzten an einem öffentlichen Spital führt ein Belegarzt oder eine Belegärztin die eigene Praxis und führt seine/ihre operativen Eingriffe an Institutionen durch, wo die dafür entsprechenden medizinischen, personellen und technischen Voraussetzungen gegeben sind. Das kann in der eigenen Praxis sein, das kann in einem öffentlichen Spital sein oder in einer Privatklinik.
Belegärztinnen und Belegärzte sind einer Vereinigung angeschlossen, welche verbindlich in einem Codex vorschreibt, nach welchen Richtlinien sie oder er seine Patientinnen und Patienten zu behandeln und zu betreuen hat. (10-Punkte-Programm, www.vabp.ch). Im Weiteren sind Belegärztinnen und Belegärzte, dies im Gegensatz zu angestellten Ärzten/innen, auch Unternehmer. Dies mag einen negativen Beigeschmack auslösen. Viele der Belegärztinnen und -ärzte arbeiten an Privatkliniken. Schon rein diese Tatsache dient als gute Vorlage für eine Sensationsstory. Durch die Medien werden selbstverständlich die einzelnen schwarzen Schafe herausgepickt und in der Öffentlichkeit breit getreten. Die Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte jedoch, sei dies an öffentlichen Spitälern oder bei den Belegärzten, verrichten ihre Arbeit auf einem hohen professionellen Niveau.
Was auch den Unterschied bei der Belegärztin oder beim Belegarzt ausmacht, ist, dass die Diagnostik, der Eingriff und die postoperative Betreuung sich immer in den Händen der gleichen Person befindet. Die zu Behandelnden kennen ihre Ärztin oder ihren Arzt beim Namen und wissen, wer sie behandelt hat. Häufig hört man von Patientinnen und Patienten, welche an öffentlichen Institutionen behandelt wurden, dass sie von jemanden operiert wurden, eigentlich sehr zufrieden sind, sich aber an den Namen der Person nicht erinnern. Im Gegensatz zur allgemein verbreiteten Meinung, behandeln Belegärztinnen und Belegärzte nicht ausschliesslich privat oder halbprivat versicherte Patientinnen und Patienten. An den Privatkliniken besteht ein Leistungsauftrag auch für die Behandlung von allgemein versicherten Personen.
Die Belegärztinnen und Belegärzte sind systemrelevant, da an den öffentlichen Institutionen nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind, um alle anfallenden Behandlungen abzudecken. Insbesondere ist auch zu erwähnen, dass die Kommunikation und Zusammenarbeit auf ärztlicher Ebene zwischen den Ärztinnen und Ärzten an öffentlichen Institutionen und den Ärztinnen und Ärzten, welche belegärztlich tätig sind, häufig sehr freundschaftlich und kollegial ist. Dadurch, dass Belegärztinnen und Belegärzte auch Unternehmer sind, sind sie sich der finanziellen Belastung unserer Patientinnen und Patienten durch die steigenden Kosten im Gesundheitswesen mehr als bewusst. Wo sie können, setzen sie sich auch für ihre Patientinnen und Patienten entsprechend ein.
Dr.med. Voja Lazic,
Präsident VABP
(Vereinigung der Aargauer
Belegärzte an Privatkliniken)